Rentenversicherung in der Schweiz

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Neben der Krankenversicherung für Grenzgänger ist die Absicherung im Alter, ein wichtiges Thema, welches für jeden  Einzelnen von großer Bedeutung ist. Auch für Menschen, die mit dem Gedanken spielen, beruflich in der Schweiz tätig zu werden, oder die es bereits sind, ist das Wissen über die Versorgungsleistungen in der Schweiz essentiell. 

Schließlich will der Lebensabend möglichst ohne finanzielle Sorgen erlebt werden können.  Wie das Rentensystem in der Schweiz aufgebaut ist, und welche Besonderheiten es hierbei für Grenzgänger gibt, finden Sie hier in diesem Artikel.

Drei-Säulen-System

Die Schweiz setzt in Punkto Rentenversicherung auf ein Drei-Säulen-System, bestehend aus staatlicher, berufsständischer und privater Altersvorsorge – inklusive Hinterlassenen- und Invaliditätsversicherung. 

1. Säule: AHV, staatlich

Die erste Säule, die AHV  (Alters- und Hinterlassenenvorsorge), liefert eine Grundlage  für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Schweiz. Diese wird durch Beiträge von allen Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und ein Einkommen beziehen, finanziert. Die AHV ist verpflichtend, überall gleich und für alle gültig. Sie dient als Grundabsicherung, die jedem  Einzelnen eine finanzielle Grundlage im Alter gewährleisten soll.

Ober- und Untergrenzen

Die Höhe dieser Absicherung wird  prozentual vom letzten Einkommen berechnet. Derzeit (Stand 01.01.2021) beträgt der minimale Auszahlungsbetrag monatlich 1195 Franken, gesetzt den Fall einer vollen Beitragszahlungsdauer. Maximal beträgt die AHV Rente derzeit 2390 Franken, bei Alleinstehenden, bei Ehepaaren 3585 Franken.

2.Säule : BVG, durch den Arbeitgeber

Die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG), ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch. Sie besteht aus einer Versicherung in einer Pensionskasse oder in einer Direktversicherung und wird durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber finanziert. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BVG) und die oben genannte AHV vereinbaren gemeinsam einen Mindestsatz an Leistungen für den Fall des Todes, der Invalidität oder bei Erreichen des Pensionsalters. Dieser Mindestsatz kann einzelbetrieblich oder branchenweit aufgestockt werden.

Das Freizügigkeitskonto

Das Freizügigkeitskonto ist Teil der berufsständischen Vorsorge. Das Freizügigkeitskonto kommt zum Tragen, wenn es aus welchen Gründen auch immer zu einer Unterbrechung der Einzahlungen in die Pensionskasse kommt. Wenn Sie in einem solchen Fall, beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel, aus der Pensionskasse austreten, kann das bisher angesparte Vorsorgekapital nicht mehr dort verbleiben. Stattdessen muss es in ein Freizügigkeitskonto transferiert werden.

Das hier angesparte Guthaben kann, 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters, in einer Einmalzahlung ausgezahlt werden, oder Sie entscheiden sich für eine lebenslange monatliche Rente.

Regelungen für Grenzgänger

Grenzgänger haben das Recht, sich getätigte Beiträge sowohl Beiträge in ihre Schweizer Pensionskasse als auch in ein Freizügigkeitskonto auszahlen zu lassen. Bei Erreichen des Rentenalters steht dem Versicherten die gesamte Summe zur Verfügung, welche er sukzessive oder aber auch im Rahmen einer Einmalzahlung in Teilbeträgen abheben kann. Diese Möglichkeiten bietet die Pensionskasse dem Grenzgänger, mindestens 5 Jahre vor Renteneintritt, wenn er den obligatorischen Teil (sprich der geleistete Mindestbetrag, der staatlich festgelegt ist) des Vorsorgekapitals sowie den überobligatorischen Teil (alle Beiträge, die über den Mindestbetrag hinausgehen) in voller Höhe entnimmt.

Einen Sonderfall stellt es dar, wenn Sie Ihr Schweizer Arbeitsverhältnis endgültig beenden und die Schweiz gemäß den Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes verlassen, können Sie sich Ihr Pensionskassengeld in bar auszahlen lassen, sofern spezielle Bedingungen erfüllt sind: hierzu zählen beispielsweise, dass sie keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr in Deutschland nachgehen.

3. Säule: Private Vorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge trägt privat, also auf freiwilliger Basis, zur Altersabsicherung bei. Hier gibt es verschiedene Optionen, um sein Vermögen für die Zukunft anzulegen und sich für den Ruhestand abzusichern. Es stehen sowohl vereinfachte als auch spezialisierte Produkte zur Verfügung, um das persönliche Risiko und die finanziellen Bedürfnisse abzudecken.

Fazit

Zusammenfassend bietet die Schweiz ein stabiles System an Rentenversicherung, mit verschiedenen Alternativen, um Menschen auf ihrem Weg in den Ruhestand zu begleiten. Es obliegt jedem Einzelnen selbst, eine geeignete Vorsorge für sich zu wählen und hierbei natürlich immer auch über die steuerlichen Begleitumstände Bescheid zu wissen.

Das 3 Säulenmodell gibt dabei eine hilfreiche Orientierung und bietet für jeden die passende Lösung an, um sich finanziell abzusichern. Durch den richtigen Mix aus AHV, beruflicher Vorsorge und privater Altersvorsorge entsteht so ein guter Schutz vor den Kosten des Renteneintritts. 

Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Vierländereck (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) tätig. Die Beratung von Grenzgängern ist seit vielen Jahren eine viel gefragte Expertise und Herzensangelegenheit.

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