Steuern für Grenzgänger

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Neben der Grenzgänger Krankenversicherung sind die Steuern ein wichtigstes Thema für Grenzgänger. Hier erfährst du, welche Abgaben auf dich zukommen und was dabei zu beachten ist. Berechne hier deine Einkommensteuer in Österreich.

Wo zahlen Grenzgänger steuern?

Grundsätzlich zahlen Arbeitnehmer an ihrem Wohnort steuern. Das gilt auch für Grenzgänger aus Österreich in der Schweiz. Sie bezahlen also bei Ihrem Finanzamt am Wohnort Steuern auf die gleiche Weise als würden sie Ihr Geld in Österreich verdienen.

In der Schweiz zahlen Grenzgänger lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% des Einkommens sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Quellensteuer können sie bei der Steuererklärung in Österreich anrechnen, sodass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Grenzgänger & Steuern: Das musst du beachten

Wenn du eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen, musst du dich als Grenzgänger registrieren.

Während die Registrierung in der Schweiz vom Arbeitgeber vorgenommen wird, musst du dich selbst bei deinem zuständigen Finanzamt am Wohnort als Grenzgänger anmelden.

Du benötigst dazu folgenden Unterlagen:

Vom Finanzamt erhältst du dann eine Grenzgängerbescheinigung, die beim Arbeitgeber vorzulegen ist.

Aufgrund der Grenzgängerbescheinigung wird Ihnen in der Schweiz nun das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben sowie 4,5% Quellensteuer ausbezahlt.

Bei der nächsten Steuererklärung in Österreich müssen Grenzgänger dann die Arbeitnehmerveranlagung L 1 sowie entweder das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular L 17 oder das selbst ausgefüllte Formular L1i einreichen, um die Lohnsteuer in Österreich abzuführen.

Das Finanzamt in Österreich berechnet auf Grundlage der Steuererklärung die vorläufige Steuerbelastung, die dann vierteljährlich gezahlt werden muss.

Sonderzahlungen und Pendlerpauschale

Grenzgänger sollten beachten, dass Sonderzahlungen in Österreich mit lediglich 6% steuerlich begünstigt sind.

Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld können daher getrennt aufgeführt werden. Auch die Auszahlung des Lohns nicht 12 sondern 14 Mal (inklusive Sonderzahlungen) kann einen Vorteil bringen.

Berücksichtige bei der Steuererklärung in der Schweiz auch die Pendlerpauschale, die gerade bei Grenzgänger auf Grund des Pendelns in die Schweiz hoch ausfallen kann.

Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wende dich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

Welche weiteren Abgaben gibt es für Grenzgänger?

Neben der Einkommensteuer in Österreich und der Quellensteuer in der Schweiz müssen Grenzgänger noch weitere Abgaben in der Schweiz leisten. Diese Abgaben gehören zu dem Sozialversicherungssystem der Schweiz und ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, also auch für Grenzgänger.

AHV/IV/EO

Die sogenannte erste Säule der Schweizer Sozialversicherungssystems bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung und die Erwerbsersatzordnung.

Sie ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch und wird vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgeführt.

BVG

Die zweite Säule ist die Pensionskasse. Sie ist die Rentenversicherung der Schweizer und wird beim Eintritt ins Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt.

Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Schweiz wird das Konto an den neuen. Arbeitgeber übertragen oder bei Aufgabe der Arbeit auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto überwiesen.

Auch als Grenzgänger hast du keinen vorzeitigen Zugriff auf die Ersparnisse in der Pensionskasse, bei Rückzug nach Österreich kannst du jedoch den Überobligatorischen Teil erhalten und den obligatorischen Teil gewinnbringend anlegen.

Wenn du Fragen dazu hast, empfehlen wir dir, eine kostenlose Beratung zu buchen.

UVG/NBU und ALV

Arbeitnehmer in der Schweiz sind bei Berufs- und Nicht-Berufsunfällen sowie bei Arbeitslosigkeit über den Arbeitgeber versichert. Diese Versicherungen sind ebenfalls nicht optional und die Beiträge werden vor Auszahlung des Lohns abgeführt.

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist jedoch so weit verbreitet und wird von vielen Arbeitgebern vorgesehen, dass wir sie in den Grenzgänger Rechner aufgenommen haben.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Pflicht in der Schweiz. Als Grenzgänger hast du jedoch die Möglichkeit dich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn du eine äquivalente österreichische Krankenversicherung vorweisen können.

Erfahre hier mehr zu den drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung

Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wende dich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Vierländereck (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) tätig. Die Beratung von Grenzgängern ist seit vielen Jahren eine viel gefragte Expertise und Herzensangelegenheit.

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