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Formular S1/E106 – als Grenzgänger in Österreich zum Arzt
In der Schweiz arbeiten und einen Wohnsitz in Österreich haben – dieses Modell wählen mittlerweile immer mehr Arbeitnehmer. Im ersten Quartal 2021 handelte es sich um 8500 solcher Grenzgänger – Tendenz steigend. Doch bei der Frage, wie die Krankenversicherung in einem solchen Fall geregelt ist, herrscht oft Verunsicherung.
Schließlich möchte man im Falle einer Erkrankung problemlos einen Arzt in Wohnortnähe aufsuchen können. Dabei ist die Lösung hier ganz einfach: die Grenzgänger Krankenversicherung mit Formular S1, früher bekannt als Formular E106. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um das Formular S1.
Was ist das Formular S1 / E106?
Das Formular S1 – früher bekannt als E106 – ist ein portables Dokument, das es in der Schweiz gesetzlich krankenversicherten Grenzgängern ermöglicht, in dem Land, in dem sie wohnhaft sind, zum Arzt zu gehen und medizinische Leistungen aus dem Spektrum des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes dieses Landes in Anspruch zu nehmen. Durch dieses Formular wird geregelt, dass gesetzliche Krankenkassenleistungen ihres Wohnlandes von der Krankenversicherung ihres Arbeitslandes übernommen werden.
Hierzu zählen neben medizinischen Behandlungen auch Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel. Routineuntersuchungen und Check-ups sind hier genauso berücksichtigt wie geplante Behandlungen. Genaues Augenmerk ist hier beim Zahnarztbesuch gefordert: zahnärztliche Behandlungen sind laut Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) keine Leistung des Versicherungsschutzes. Hierzu empfiehlt sich ggf. eine Zusatzversicherung.
Wenn Kosten für die oben genannten Leistungen in Ihrem Wohnsitzland anfallen, übernimmt die Krankenkasse des Arbeitsstaates auf Grundlage dieses Formulars die kosten der „Sachleistungen“ im Rahmen des Versicherungsschutzes.
Wozu braucht man das Formular S1?
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, sind Sie in der Regel versicherungspflichtig. Sobald Sie in der Schweiz gesetzlich versichert sind, berechtigt Sie das dazu, medizinische Leistungen in dem Land wahrzunehmen, in dem Sie arbeiten. Das stellt für Grenzgänger oft ein Problem dar, da sie zwar in der Schweiz arbeiten, jedoch einen Wohnsitz in Österreich haben und dort medizinische Leistungen wahrnehmen möchten.
Das Formular S1 (oder auch E106) wird also benötigt, um sicherzustellen, dass die Kosten für medizinische Leistungen, die im Wohnsitzland in Anspruch genommen werden, bei der Versicherung im Land der Berufstätigkeit abgerechnet werden.
Hierfür bedarf es der genauen Abstimmung der beteiligten Krankenkassen im Land des Wohnsitzes und im Land der beruflichen Tätigkeit.
Für ihren Versicherungsschutz ist die Krankenkasse des Landes der Berufstätigkeit zuständig. Sobald das Formular S1 / E106 von beiden Kassen ausgefüllt wurde, können Sie medizinische Leistungen ihrer Krankenkasse am Wohnort in Anspruch nehmen und ihnen stehen die Leistungen wie auch „regulär“ gesetzlich Versicherten zu.
Wo beantrage ich das Formular S1 / E106?
Das Formular S1 / E106 kann bei der Krankenkasse des Arbeitsstaates beantragt werden. Damit die Kooperation aufgenommen werden kann, müssen beide beteiligten Krankenkasse einen Teil des Formulars ausfüllen und bestätigen.
Die Krankenkasse des Arbeitsstaates füllt hierbei den ersten Teil des Antrags S1 / E106 (Teil A) aus und händigt Ihnen das Formular aus. Dieses reichen Sie nun bei der von ihnen gewählten gesetzlichen Krankenkasse ihres Wohnortes ein, welche darauf hin den zweiten Teil des Dokumentes (Teil B) ausfüllt. Das ausgefüllte Dokument wird im Anschluss an die Krankenkasse ihres Arbeitstaates zurückgesendet, die letzten Endes die Übernahme der Kosten bestätigt.
Einige Krankenkassen bieten an, das Formular S1 / E106 direkt am Wohnort gemeinsam mit ihnen auszufüllen und dieses dann an die zahlende Kasse im Arbeitsland weiterzuleiten.
Fazit: So erhalten Sie medizinische Leistungen in Österreich
Das Formular S1, früher bekannt als E106, ermöglicht es Grenzgängern mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, in ihrem Wohnsitzland zum Arzt zu gehen und medizinische Leistungen aus der jeweiligen Versicherung im Wohnsitzland in Anspruch nehmen. Dazu muss dieses Formular von den beteiligten Krankenkassen im Land des Wohnsitzes und im Land der beruflichen Tätigkeit ausgefüllt werden. Es kann bei der Krankenkasse des Arbeitsstaates beantragt werden.
Das Formular S1/E106 stellt somit eine große Erleichterung für Grenzgänger dar und trägt entscheidend zur Mobilität europäischer Arbeitnehmer bei.