Arbeitnehmer aus Österreich, die in der Schweiz arbeiten wollen, müssen sich in der Schweiz und in Österreich als Grenzgänger registrieren.
Die Grenzgänger Registrierung bei den Schweizer Behörden erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber. Die Anmeldung beim Finanzamt am Wohnort muss dagegen vom Grenzgänger selbst vorgenommen werden.
Grenzgänger Registrierung in der Schweiz
Um als Ausländer eines EU/EFTA Staates in der Schweiz arbeiten zu können, wird eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Die Bewilligung wird vom Arbeitgeber bei der Gemeinde des Arbeitsorts beantragt.
Der Arbeitgeber benötigt dazu das Formular „Gesuch um Grenzgängerbewilligung (PDF)“ sowie folgende Unterlagen vom Arbeitnehmer:
- Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Reisepass, Identitätskarte)
- Wohnsitzbestätigung des Wohnorts außerhalb der Schweiz
- Eine Arbeitsbestätigung oder Arbeitsvertrag, aus dem Anstellungsdatum, -dauer und Arbeitspensum hervorgeht
Da sich der Arbeitgeber um die Grenzgänger Registrierung in der Schweiz kümmert, muss der Arbeitnehmer lediglich dafür sorgen, dass die entsprechenden Dokumente bereitstehen.
Grenzgänger Registrierung in Österreich
Wer eine Stelle als Grenzgänger in der Schweiz annimmt, muss dies auch beim zuständigen Finanzamt am Wohnort anmelden.
Grund dafür ist, dass Grenzgänger grundsätzlich am Wohnort steuerpflichtig sind.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung beim Finanzamt in Österreich benötigt:
- Formular Verf61 (PDF)
- Arbeitsvertrag
- Reisepass
- Meldezettel
Mit der Registrierung als Grenzgänger beim Finanzamt in Österreich wird eine Grenzgängerbescheinigung erteilt, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird.