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Grenzgänger Registrierung

Veröffentlicht am

Arbeitnehmer aus Österreich, die in der Schweiz arbeiten wollen, müssen sich in der Schweiz und in Österreich als Grenzgänger registrieren.

Die Grenzgänger Registrierung bei den Schweizer Behörden erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber. Die Anmeldung beim Finanzamt am Wohnort muss dagegen vom Grenzgänger selbst vorgenommen werden.

Grenzgänger Registrierung in der Schweiz

Um als Ausländer eines EU/EFTA Staates in der Schweiz arbeiten zu können, wird eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Die Bewilligung wird vom Arbeitgeber bei der Gemeinde des Arbeitsorts beantragt.

Der Arbeitgeber benötigt dazu das Formular „Gesuch um Grenzgängerbewilligung (PDF)“ sowie folgende Unterlagen vom Arbeitnehmer:

  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Reisepass, Identitätskarte)
  • Wohnsitzbestätigung des Wohnorts außerhalb der Schweiz
  • Eine Arbeitsbestätigung oder Arbeitsvertrag, aus dem Anstellungsdatum, -dauer und Arbeitspensum hervorgeht

Da sich der Arbeitgeber um die Grenzgänger Registrierung in der Schweiz kümmert, muss der Arbeitnehmer lediglich dafür sorgen, dass die entsprechenden Dokumente bereitstehen.

Grenzgänger Registrierung in Österreich

Wer eine Stelle als Grenzgänger in der Schweiz annimmt, muss dies auch beim zuständigen Finanzamt am Wohnort anmelden.

Grund dafür ist, dass Grenzgänger grundsätzlich am Wohnort steuerpflichtig sind.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung beim Finanzamt in Österreich benötigt:

Mit der Registrierung als Grenzgänger beim Finanzamt in Österreich wird eine Grenzgängerbescheinigung erteilt, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema „Steuern für Grenzgänger“.

Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Vierländereck (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) tätig. Die Beratung von Grenzgängern ist seit vielen Jahren eine viel gefragte Expertise und Herzensangelegenheit.

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