Gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz

Arbeitnehmer sind grundsätzlich am Erwerbsort versicherungspflichtig. Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Österreich leben, bedeutet das, sie sind in der Schweiz versicherungspflichtig.

Lassen Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien (dazu unten mehr), müssen Sie eine entsprechende Grenzgänger Krankenversicherung bei einem Schweizer Anbieter wählen.

Diese Grenzgängerversicherungen decken die Leistungen ab, die nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz vorgegeben sind.

Sie erhalten zudem das Formular E106, das es Ihnen ermöglicht auch an Ihrem Wohnort ärztliche und medizinische Leistungen zu beziehen.

Eine Versicherung in der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG bedeutet in der Regel, dass eventuelle Zusatzversicherungen abgeschlossen werden sollten, um bessere Leistungen bei Zahn- und Pflegeversicherung zu erhalten. Auch zusätzlicher Komfort im Spital (z.B. Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) kann durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

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